Im
Vertrag von Troyes erkennt Frankreichs König
Karl VI. im Falle seines Todes einen Thronanspruch des englischen Königs
Heinrich V. an, den dieser durch die Heirat mit
Katharina von Valois, der Tochter
Karls VI., untermauert. Katharinas Bruder, der Dauphin
Karl, ist von der Thronfolge vertraglich ausgeschlossen. Er bildet später in
Bourges eine Gegenregierung.