Leipzig/Deutschland: Das Bundesverwaltungsgericht beschließt, dass das öffentliche Interesse an der Bundesautobahn 44 höher zu bewerten ist, als der Naturschutz. Damit unterliegt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland im zwanzig Jahre andauernden Rechtsstreit gegen das Land Hessen im Bau des Autobahn-Teilstücks von Hessisch Lichtenau nach Eisenach.
//www.heute.de/ZDFheute/inhalt/0/0,3672,7168288,00.html West-Ost-Verbindung A 44 darf zu Ende gebaut werden (Gefunden am 12. März 2008)