Deutschland/Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht erklärt das hessische und schleswig-holsteinische Gesetz zur automatisierten Kennzeichenerfassung für nichtig.
//www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-027.html Bundesverfassungsgericht:Hessische und schleswig-holsteinische Vorschriften zur automatisierten Erfassung von Kfz-Kennzeichen nichtig