Karlsruhe/Deutschland. Gegen 10:05 Uhr wurde vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündet, dass die Neuwahlen zum 17. Bundestag im September verfassungsgemäß sind. Die Klagen der Bundestagsabgeordneten Jelena Hoffmann und Werner Schulz wurden mit sieben zu einer Stimme abgewiesen.