München/Deutschland. Das Oberlandesgericht München bestätigt einen grundsätzlichen Schadensersatzanspruch des Medienunternehmers Leo Kirch gegen die Deutsche Bank. Deutsche-Bank-Chef Rolf-E. Breuer hatte sich in einem Fernsehinterview im Februar 2002 über die finanzielle Situation des angeschlagenen Kirch-Konzerns ausgelassen und damit das Bankgeheimnis verletzt. Über die Höhe der Schadensersatz muss in weiteren Prozessen verhandelt werden.
Abkommen zwischen Russland und Deutschland über Reiseerleichterungen