USA. In Los Angeles wies ein Bundesrichter die Schließung der Internet-Tauschbörsen Grokster und Morpheus zurück. Begründet wurde die Entscheidung mit der fehlenden Kontrolle der beiden angeklagten Firmen über die getauschten Daten. Außerdem wurde eine 1984 abgewiesene Klage der Filmindustrie gegen Videorecorder als Beispiel herangezogen.