Bei der
Bundesratsabstimmung über das
Zuwanderungsgesetz kommt es im
Bundesrat zum
Eklat, als das Land
Brandenburg uneinheitlich abstimmt und der
Bundesratspräsident dieses Votum dann als Ja-Stimme wertet. Mit seiner Entscheidung vom 18. Dezember 2002 hebt das
Bundesverfassungsgericht diese Entscheidung auf