Karlsruhe/Deutschland: Bezüglich des NPD-Verbotsverfahrens versichern Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat dem Verfassungsgericht, dass die eingesetzten V-Männer keinen steuernden Einfluss auf die Aktionen der Partei hatten. Das Verbotsverfahren wird dennoch ein Jahr später auf Grund dieser V-Männer eingestellt.