Berlin/Deutschland: Der flächendeckende Mindestlohn für den Wirtschaftszweig Post ist nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg unzulässig. Es folgte mit seiner Entscheidung einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes vom März. Die Bundesregierung legte Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein.
//www.boeckler.de/show_chronik.html?chronik_eintrag=/html/94108.html Chronik der Hans-Böckler-Stiftung