Der Reichstag zu
Speyer beschließt in der Religionsfrage den Reichsständen zu erlauben, "für sich also zu leben, zu regieren und zu halten, wie ein jeder solches gegen Gott, und Käyserl. Majestät hoffet und vertraut zu verantworten." Damit ist das
Wormser Edikt faktisch aufgehoben eine endgültige Entscheidung wird einem noch einzuberufenden Nationalkonzil vorbehalten.