Karlsruhe/Deutschland. Der Bundesgerichtshof hebt das Urteil gegen den „Kannibalen von Rotenburg“ Armin Meiwes auf und verweist den Fall an das Landgericht Frankfurt zur Neuverhandlung. Meiwes war wegen Totschlags verurteilt worden, der Bundesgerichtshof sieht in der Tat einen Mord.