Berlin/Deutschland. Die türkische Gemeinde in Deutschland warb um Nachsicht für ihre Landsleute, die unerlaubterweise sowohl die türkische wie auch die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Nach dem seit 2000 geltenden Recht verliert derjenige seine deutsche Staatsangehörigkeit, der sich um eine weitere bemüht. Hakki Keskin, der Vorsitzende der türkischen Gemeinde, sagte weiter, es gäbe zudem Probleme mit dem Aufenthaltsstatus, bis nach einem neuerlichen Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit wieder gewährt werde. Keskin verlangte einen großzügigen Umgang der deutschen Behörden in solchen Fällen. Zugleich kritisierte er, dass 7,3 Millionen Ausländer, die seit Jahrzehnten in Deutschland lebten, immer noch auf demokratische Grundrechte wie die Teilnahme an Kommunalwahlen verzichten müssten. Dagegen betonte der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Rainer Lingenthal, eine von den Behörden genehmigte doppelte Staatsbürgerschaft sei die „absolute Ausnahme“. Betroffene hätten aber die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis und danach erneut die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen. ! heute-nachrichten-ticker