Der
Deutsche Bundestag beschließt als eine Folge früherer
Pflegeskandale das
Pflege-Qualitätssicherungsgesetz.
Pflegeeinrichtungen werden darin unter anderem verpflichtet, ein
Qualitätsmanagement aufzubauen und müssen sich Prüfungen zu Leistungs- und Qualitätsnachweisen stellen.